Montag, 11. Juni 2012



BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN

VISION: Existenz und Entfaltung des Potentials eines Menschen ist durch ein bGE gewährleistet. Ein bGE ist an keinerlei Gegenleistungen geknüpft.
 

(neo)liberales bGE

bGE an alle unter Verrechnung an einzelne = „wächst in den Lohn und in die Sozialleistungen hinein (wo vorhanden)“, d.h. Arbeitgeber/innen halten einen Lohnanteil zurück für Preissenkung ODER Gewinnmaximierung. Bei Reichen kommt das bGE „oben drauf“. Finanzierungsziel: „kostenneutral“, wirtschaftsfördernd z.B. MWST statt direkte Steuer.


Informationen:

Agentur für Grundeinkommen

BIEN Buch: „Die Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens“


V E R S U S


Soziales bGE

bGE an alle unter Verrechnung an alle = „netto bekommen es alle, die es brauchen“. Finanzierungsziel: korrigierender Rückfluss von akkumulierten Kapitalien und gravierenden Einkommens- und Ertragsungleichheiten z.B. via progressiven Erbschaftssteuern, Vermögenssteuern, Ertragssteuern etc. mit grosszügigen Freigrenzen im unteren Bereich.


Weitere Informationen:

Attac / Werner Rätz



Ein soziales bGE wird u.a. unterstützt von:

Einigen Mitgliedern vom BGE STAMM ST.GALLEN und

www.artsavour.ch/irenevarga

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